Corona-Update Corona-Warnstufe: 3G für Sport im Freien, 3G+ für Innenräume

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             Corona-Warnstufe: 3G für Sport im Freien, 3G+ für Innenräume

Am morgigen Mittwoch, 3. November 2021, tritt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe in Kraft. Auslöser ist die Anzahl von COVID-19-Patient*innen in den Intensivstationen – den heutigen Dienstag miteingeschlossen liegt sie seit zwei Werktagen über dem Schwellenwert von 250. In Baden-Württemberg verschärfen sich deshalb ab morgen die Regeln für nicht-immunisierte, d.h. weder genesene noch geimpfte Personen.

Was gilt für Sport im Freien sowie Innenräume?

Während Sport im Freien in der Basisstufe noch ohne 3G-Nachweis erlaubt war, ist ein solcher in der Warnstufe erforderlich – auch im Training. D.h. Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen etc. müssen genesen, geimpft oder negativ getestet sein, wobei ein Schnelltest in der Warnstufe ausreichend ist. Dieser kann nach wie vor unter Aufsicht eines Vereinsvertreters als Selbsttest vor Ort durchgeführt werden.

Für den Sport in geschlossenen Räumen sowie die Nutzung von Innenräumen wie der Kabine gibt es weitere Verschärfungen. In der Warnstufe ist nun ein 3G-Plus-Nachweis erforderlich. D.h., Personen müssen genesen, geimpft oder mit einem negativen PCR-Test ausgestattet sein, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Ausnahme gibt es für die Einzelnutzung von Kabinen, z.B. für Schiedsrichter*innen. Diese ist in der Warnstufe für nicht-immunisierte Personen bereits nach Vorlage eines negativen Schnelltests möglich.

Wie bereits in der Basisstufe kann der Gastverein den Heimverein am Spieltag organisatorisch entlasten, in dem er die erforderlichen Nachweise seiner Spieler*innen eigenständig kontrolliert und dies gegenüber dem Gastgeber schriftlich bestätigt. Die entsprechenden Formulare stehen auf unseren Corona-Infoportal zum Download bereit. Auch den Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Warnstufe nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises gestattet. Die Heimvereine sind als Ausrichter laut Corona-Verordnung verpflichtet, entsprechende Einlasskontrollen durchzuführen.

Welche Einschränkungen drohen in der Alarmstufe?

Die Alarmstufe droht in Baden-Württemberg, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 12,0 erreicht oder 390 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen. Nach den derzeitigen Prognosen könnten die entsprechenden Schwellenwerte bereits in ca. einer Woche erreicht sein.  Sport im Freien sowie die Nutzung von Innenräumen wäre für Geimpfte oder Genesene auch in der Alarmstufe weiterhin uneingeschränkt erlaubt. Für nicht-immunisierte Personen würde sich die Situation hingegen weiter verschärfen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Diese müssten einen 3G-Plus-Nachweis für den Sport im Freien erbringen (genesen, geimpft oder PCR-getestet). In geschlossenen Räumen gilt in der Alarmstufe konsequent die 2G-Regel, d.h. nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt nicht gestattet. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage und der zu erwartenden Entwicklungen wird der Spielbetrieb auch unter diesen Bedingungen fortgesetzt.

Ausnahmen für Kinder und Jugendliche

Auch in der Warn- und in der Alarmstufe gelten Ausnahmen für Kinder und Jugendliche. Generell ausgenommen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind (auch in den Ferien). Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (in geschlossenen Räumen in der Warnstufe und im Freien in der Alarmstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (geschlossene Räume in der Alarmstufe) sind Schüler*innen sowie Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Diese Personen müssen in beiden Stufen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Unabhängig von der Stufe gilt nach wie vor die Dokumentation der Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Weitere Details und Hilfestellungen finden Sie auf unserem Corona-Infoportal.

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