Corona Update Warnstufe CoronaVO Sport: Kein PCR-Test für die Kabinennutzung

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            Kein PCR-Test für die Kabinennutzung

Am gestrigen Abend hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung Sport erneut aktualisiert. Die Änderungen stellen Erleichterungen für den Sport dar. Die Neuerungen in der Warnstufe, die momentan gilt, sind die Folgenden:

  • In der Warnstufe ist im Rahmen des Verbands-Spielbetriebs für alle nicht-immunisierten Spieler*innen sowie Beschäftigten ein Antigen-Schnelltest ausreichend, um die Innenräume zu betreten (bisher war ein PCR-Test erforderlich). „Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler. Das heißt konkret: Aktuell berechtigt an Spieltagen ein einfacher 3G-Nachweis Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und weitere Beteiligte sowohl zum Zugang auf das Sportgelände als auch in die Funktionsräume (Kabine etc.).
  • Nicht-immunisierten Beschäftigten reicht darüber hinaus auch im Trainingsbetrieb ein Schnelltest statt eines PCR-Tests, um die Innenräume zu betreten.

Eine grafische Übersicht, was für wen in der Warnstufe gilt, finden Sie hier. Wir klären im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was gilt in der Warnstufe?

Sport im Freien: Für das Betreten des Sportgeländes gilt immer die 3G-Regel – egal ob für Spieler*innen, Trainer*innen oder Zuschauer*innen. D.h. es dürfen sich lediglich genesene, geimpfte oder negativ getestete (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) Personen auf dem Gelände befinden. Der Schnelltest kann als Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Vereinsvertreters durchgeführt werden, gilt dann jedoch lediglich für das jeweilige Training oder Spiel.

Innenräume (Kabine bzw. Halle):

  • Spieler*innen: Hier muss in der Warnstufe unterschieden werden zwischen dem Trainings- und Spielbetrieb: Im Trainingsbetrieb gilt für Innenräume die 3G-Plus-Regel (PCR-Test). Im Spielbetrieb wiederum genügt ein einfacher 3G-Nachweis (Schnelltest), um die Funktionsräume (Kabine etc.) zu nuten. Achtung: Diese Regelung besteht laut Corona-Verordnung nur für Verbandsspiele (d.h. nicht für private Hallenturniere).
  • Zuschauer*innen: Für Innenräume gilt für Zuschauer*innen in der Warnstufe die 3G-Plus-Regel. D.h. Zutritt darf lediglich genesenen, geimpften oder negativ getesteten (PCR-Test) Personen gestattet werden. Ausgenommen sind kurzzeitige Toilettenbesuche oder die Wahrnehmung des Personensorgerechts.
  • „Beschäftigte Personen“: Eine Ausnahme gibt es laut Corona-Verordnung für „Beschäftigte“. Damit sind alle Personen gemeint, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Diese müssen zur Nutzung der Funktionsräume auch im Training lediglich einen 3G-Nachweis erbringen. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler.

Grundsätzlich besteht in geschlossenen Räumen in allen Stufen Maskenpflicht (ausgenommen 2G-Optionsmodelle in der Basisstufe), zum Sporttreiben darf die Maske selbstverständlich abgenommen werden.

Im Rahmen von Hallentrainings oder privaten Turnieren können die Ausrichter sich alternativ für das 2G-Optionsmodell entscheiden – dann dürfen lediglich Genesene und Geimpfte teilnehmen (inklusive Kinder und Schüler*innen, wie oben beschrieben).

Was gilt für Kinder und Jugendliche?

Kinder unter sechs Jahre, noch nicht eingeschulte Kinder und alle Schüler*innen (inkl. Berufsschule) sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen – sie werden gleichbehandelt mit Genesenen und Geimpften (auch in den Ferien). Ein beliebiges Dokument (z.B. Schülerausweis) ist als Nachweis ausreichend, im Zweifel genügt sogar das äußere Erscheinungsbild. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen in der Warnstufe sowie der Alarmstufe lediglich einen negativen Schnelltest statt eines PCR-Tests.

Was gilt für Zuschauer*innen und Eltern?

Zuschauer*innen und auch Eltern, die ihre Kinder begleiten, müssen einen 3G-Nachweis (im Freien) bzw. 3G-Plus-Nachweis (Innenräume) vorzeigen. Ausnahmen gibt es laut Corona-Verordnung nur für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang.

Übersicht der aktuellen Regelungen in der Warnstufe

Hinweis: „Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler.

Trainingsbetrieb

  • Sport im Freien: 3G-Regelung
  • Innenräume: 3G-Plus-Regelung für Spieler*innen und Zuschauer*innen; 3G-Regelung für Beschäftigte

Spielbetrieb

  • Sport im Freien: 3G-Regelung
  • Innenräume: 3G-Regelung für Spieler*innen sowie Beschäftigte; 3G-Plus-Regelung für Zuschauer*innen
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