Endergebnis: 1. Mannschaft Vorbereitungsspiel gegen den SC Siegelsbach

logo Endergebnis: 1. Mannschaft Vorbereitungsspiel gegen den SC Siegelsbach
           

Aktive 25.02.22
TSV Herbolzheim –
SC Siegelsbach    7:1 (4:0)

Veröffentlicht unter Aktive | Kommentar hinterlassen

1. Mannschaft Vorbereitungsspiel gegen den SC Siegelsbach

logo 1. Mannschaft Vorbereitungsspiel gegen den SC Siegelsbach
            TSV Herbolzheim – SC Siegelsbach

Am morgigen Freitag, den 25.02.22 bestreitet unsere 1. Mannschaft
ihr nächstes Vorbereitungsspiel

Gegner ist der SC Siegelsbach und
gespielt wird um 19.00 Uhr in Herbolzheim.

Aktive 25.02.22 / 19.00 Uhr in Herbolzheim
TSV Herbolzheim –
SC Siegelsbach

Veröffentlicht unter Aktive | Kommentar hinterlassen

Jahreshauptversammlung am 12.03.2022, um 20.00 Uhr im Sportheim Herbolzheim

logoJHV am 12.03.2022, um 20.00 Uhr im Sportheim Herbolzheim

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung der Abteilung Fußball findet am
Samstag, den 12.03.2022, um 20.00 Uhr im Sportheim Herbolzheim statt.

Tagesordnung

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden

2. Gedenken an die verstorbenen Vereinsmitglieder

3. Berichte
– Vorstand
– Jugendleiter
– Trainer
– Sparte AH
– Kassenbericht
– Bericht der Kassenprüfer

4. Entlastung der Vorstandschaft

5. Wahlen
– 1. Vorstand
– 2. Vorstand
– Jugendleiter
– Kassier
– Schriftführer
– Kassenprüfer

6. Verschiedenes
Anträge für Punkt 6 müssen bis spätestens 09.03.2022
beim Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.

Veröffentlicht unter Reserve, Allgemein, Aktive, AH, Jugend | Kommentar hinterlassen

Corona-Update: Corona-Warnstufe: 3G für alle Beteiligten, drinnen wie draußen!!!

logoCorona-Update
            Corona-Warnstufe: 3G für alle Beteiligten, drinnen wie draußen!!!

Am gestrigen Dienstag hat die Landesregierung eine neue Corona-Verordnung verkündet und am Abend auch die Corona-Verordnung Sport angepasst. Die Grenzwerte des Stufenplanes wurden geändert, sodass wir uns ab sofort in der Warnstufe befinden, die Lockerungen für viele Lebensbereiche, darunter den Amateursport, mit sich bringt.

Die klare und einheitliche Botschaft für den Sport in der Warnstufe lautet: 3G. Ab dem heutigen Mittwoch, 23. Februar 2022, gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Funktionsteams etc.) die 3G-Regelung, drinnen wie draußen. Das heißt, auch nicht-immunisierte Personen können mit einem Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

Hallensport in den Ferien: Tests für nicht-immunisierte Schüler*innen

Schüler*innen unter 18 Jahren unterliegen weiterhin einer Ausnahme: Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden genügt der Nachweis über den Schülerstatus, zum Beispiel über einen Schülerausweis. In den anstehenden Faschingsferien müssen nicht-immunisierte Schüler*innen für den Hallensport und die Kabinennutzung allerdings einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen – dieser kann auch unter Aufsicht eines Vereinsvertreters vor Ort als Selbsttest durchgeführt werden.

Spielbetrieb: Sonderregelungen bei Nichtantritt entfallen

Ende November hatte der Verbandsvorstand beschlossen, dass bei Nichtantritt einer Mannschaft in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden sollen. Mit der Rückkehr in die Warnstufe entfällt diese Sonderregelung. Des Weiteren tritt die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, wieder in Kraft. Nichtantritte während der Warnstufe werden also angerechnet.

Zuschauer*innen, Maskenpflicht und Hygienekonzept

In geschlossenen Räumen ist nun eine maximale Auslastung von 60 Prozent bei nicht mehr als 6.000 Personen erlaubt. Im Freien liegt die Grenze bei maximal 75 Prozent und 25.000 Personen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.

In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Betreiber*innen von Sportstätten bzw. Veranstalter*innen von Sportveranstaltungen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzept vorhalten. Eine Kontaktdatenerfassung ist jedoch nicht mehr verpflichtend.

Details zu den Regelungen sowie die häufigsten Fragen und Antworten finden Sie wie gewohnt auf unserem Corona-Infoportal. Für die wfv-Vereine mit Sportgelände in Bayern gilt die bayerische Landesverordnung, Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Fußballverbandes.

(Quelle wfv)

Veröffentlicht unter Reserve, Allgemein, Aktive, AH, Jugend | Kommentar hinterlassen