Auswärtsspiele der Aktiven & Reserve am 07.11.21

logo Auswärtsspiele der Aktiven & Reserve am 07.11.21

Am nächsten Sonntag, den 07.11.21 haben unsere Aktiven & Reserve
ihre nächsten Auswärtsspiele!

Die Reserve spielt um 12.30 Uhr in Dahenfeld gegen den dortigen SC Dahenfeld.
Unsere Aktiven müssen gegen die SC Böckingen II antreten.
Gespielt wird auch bereits um 12.30 Uhr.

Reserve 07.11.21 /12.30 Uhr in Dahenfeld
SC Dahenfeld – TSV Herbolzheim

Aktive 07.11.21 /12.30 Uhr in Böckingen (Viehweide)
SC Böckingen II – TSV Herbolzheim

Wir wünschen beiden Teams viel Erfolg!

Veröffentlicht unter Reserve, Aktive | Kommentar hinterlassen

Corona Update Warnstufe CoronaVO Sport: Kein PCR-Test für die Kabinennutzung

logoCorona Update Warnstufe CoronaVO Sport:

            Kein PCR-Test für die Kabinennutzung

Am gestrigen Abend hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung Sport erneut aktualisiert. Die Änderungen stellen Erleichterungen für den Sport dar. Die Neuerungen in der Warnstufe, die momentan gilt, sind die Folgenden:

  • In der Warnstufe ist im Rahmen des Verbands-Spielbetriebs für alle nicht-immunisierten Spieler*innen sowie Beschäftigten ein Antigen-Schnelltest ausreichend, um die Innenräume zu betreten (bisher war ein PCR-Test erforderlich). „Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler. Das heißt konkret: Aktuell berechtigt an Spieltagen ein einfacher 3G-Nachweis Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und weitere Beteiligte sowohl zum Zugang auf das Sportgelände als auch in die Funktionsräume (Kabine etc.).
  • Nicht-immunisierten Beschäftigten reicht darüber hinaus auch im Trainingsbetrieb ein Schnelltest statt eines PCR-Tests, um die Innenräume zu betreten.

Eine grafische Übersicht, was für wen in der Warnstufe gilt, finden Sie hier. Wir klären im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was gilt in der Warnstufe?

Sport im Freien: Für das Betreten des Sportgeländes gilt immer die 3G-Regel – egal ob für Spieler*innen, Trainer*innen oder Zuschauer*innen. D.h. es dürfen sich lediglich genesene, geimpfte oder negativ getestete (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) Personen auf dem Gelände befinden. Der Schnelltest kann als Selbsttest vor Ort unter Aufsicht eines Vereinsvertreters durchgeführt werden, gilt dann jedoch lediglich für das jeweilige Training oder Spiel.

Innenräume (Kabine bzw. Halle):

  • Spieler*innen: Hier muss in der Warnstufe unterschieden werden zwischen dem Trainings- und Spielbetrieb: Im Trainingsbetrieb gilt für Innenräume die 3G-Plus-Regel (PCR-Test). Im Spielbetrieb wiederum genügt ein einfacher 3G-Nachweis (Schnelltest), um die Funktionsräume (Kabine etc.) zu nuten. Achtung: Diese Regelung besteht laut Corona-Verordnung nur für Verbandsspiele (d.h. nicht für private Hallenturniere).
  • Zuschauer*innen: Für Innenräume gilt für Zuschauer*innen in der Warnstufe die 3G-Plus-Regel. D.h. Zutritt darf lediglich genesenen, geimpften oder negativ getesteten (PCR-Test) Personen gestattet werden. Ausgenommen sind kurzzeitige Toilettenbesuche oder die Wahrnehmung des Personensorgerechts.
  • „Beschäftigte Personen“: Eine Ausnahme gibt es laut Corona-Verordnung für „Beschäftigte“. Damit sind alle Personen gemeint, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Diese müssen zur Nutzung der Funktionsräume auch im Training lediglich einen 3G-Nachweis erbringen. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler.

Grundsätzlich besteht in geschlossenen Räumen in allen Stufen Maskenpflicht (ausgenommen 2G-Optionsmodelle in der Basisstufe), zum Sporttreiben darf die Maske selbstverständlich abgenommen werden.

Im Rahmen von Hallentrainings oder privaten Turnieren können die Ausrichter sich alternativ für das 2G-Optionsmodell entscheiden – dann dürfen lediglich Genesene und Geimpfte teilnehmen (inklusive Kinder und Schüler*innen, wie oben beschrieben).

Was gilt für Kinder und Jugendliche?

Kinder unter sechs Jahre, noch nicht eingeschulte Kinder und alle Schüler*innen (inkl. Berufsschule) sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen – sie werden gleichbehandelt mit Genesenen und Geimpften (auch in den Ferien). Ein beliebiges Dokument (z.B. Schülerausweis) ist als Nachweis ausreichend, im Zweifel genügt sogar das äußere Erscheinungsbild. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen in der Warnstufe sowie der Alarmstufe lediglich einen negativen Schnelltest statt eines PCR-Tests.

Was gilt für Zuschauer*innen und Eltern?

Zuschauer*innen und auch Eltern, die ihre Kinder begleiten, müssen einen 3G-Nachweis (im Freien) bzw. 3G-Plus-Nachweis (Innenräume) vorzeigen. Ausnahmen gibt es laut Corona-Verordnung nur für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang.

Übersicht der aktuellen Regelungen in der Warnstufe

Hinweis: „Beschäftigte“ sind alle Personen, denen im Trainings- und/oder Spielbetrieb Dienstaufgaben übertragen sind (z.B. Trainer*innen, Schiedsrichter*innen und Teamoffizielle), und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird. Beschäftigte in diesem Sinne sind darüber hinaus auch Vertragsspieler.

Trainingsbetrieb

  • Sport im Freien: 3G-Regelung
  • Innenräume: 3G-Plus-Regelung für Spieler*innen und Zuschauer*innen; 3G-Regelung für Beschäftigte

Spielbetrieb

  • Sport im Freien: 3G-Regelung
  • Innenräume: 3G-Regelung für Spieler*innen sowie Beschäftigte; 3G-Plus-Regelung für Zuschauer*innen
Veröffentlicht unter Reserve, Allgemein, Aktive, AH, Jugend | Kommentar hinterlassen

Corona-Update Corona-Warnstufe: 3G für Sport im Freien, 3G+ für Innenräume

logo Corona-Update
             Corona-Warnstufe: 3G für Sport im Freien, 3G+ für Innenräume

Am morgigen Mittwoch, 3. November 2021, tritt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe in Kraft. Auslöser ist die Anzahl von COVID-19-Patient*innen in den Intensivstationen – den heutigen Dienstag miteingeschlossen liegt sie seit zwei Werktagen über dem Schwellenwert von 250. In Baden-Württemberg verschärfen sich deshalb ab morgen die Regeln für nicht-immunisierte, d.h. weder genesene noch geimpfte Personen.

Was gilt für Sport im Freien sowie Innenräume?

Während Sport im Freien in der Basisstufe noch ohne 3G-Nachweis erlaubt war, ist ein solcher in der Warnstufe erforderlich – auch im Training. D.h. Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen etc. müssen genesen, geimpft oder negativ getestet sein, wobei ein Schnelltest in der Warnstufe ausreichend ist. Dieser kann nach wie vor unter Aufsicht eines Vereinsvertreters als Selbsttest vor Ort durchgeführt werden.

Für den Sport in geschlossenen Räumen sowie die Nutzung von Innenräumen wie der Kabine gibt es weitere Verschärfungen. In der Warnstufe ist nun ein 3G-Plus-Nachweis erforderlich. D.h., Personen müssen genesen, geimpft oder mit einem negativen PCR-Test ausgestattet sein, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Ausnahme gibt es für die Einzelnutzung von Kabinen, z.B. für Schiedsrichter*innen. Diese ist in der Warnstufe für nicht-immunisierte Personen bereits nach Vorlage eines negativen Schnelltests möglich.

Wie bereits in der Basisstufe kann der Gastverein den Heimverein am Spieltag organisatorisch entlasten, in dem er die erforderlichen Nachweise seiner Spieler*innen eigenständig kontrolliert und dies gegenüber dem Gastgeber schriftlich bestätigt. Die entsprechenden Formulare stehen auf unseren Corona-Infoportal zum Download bereit. Auch den Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Warnstufe nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises gestattet. Die Heimvereine sind als Ausrichter laut Corona-Verordnung verpflichtet, entsprechende Einlasskontrollen durchzuführen.

Welche Einschränkungen drohen in der Alarmstufe?

Die Alarmstufe droht in Baden-Württemberg, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 12,0 erreicht oder 390 COVID-19-Patient*innen die Intensivstationen belegen. Nach den derzeitigen Prognosen könnten die entsprechenden Schwellenwerte bereits in ca. einer Woche erreicht sein.  Sport im Freien sowie die Nutzung von Innenräumen wäre für Geimpfte oder Genesene auch in der Alarmstufe weiterhin uneingeschränkt erlaubt. Für nicht-immunisierte Personen würde sich die Situation hingegen weiter verschärfen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern. Diese müssten einen 3G-Plus-Nachweis für den Sport im Freien erbringen (genesen, geimpft oder PCR-getestet). In geschlossenen Räumen gilt in der Alarmstufe konsequent die 2G-Regel, d.h. nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt nicht gestattet. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage und der zu erwartenden Entwicklungen wird der Spielbetrieb auch unter diesen Bedingungen fortgesetzt.

Ausnahmen für Kinder und Jugendliche

Auch in der Warn- und in der Alarmstufe gelten Ausnahmen für Kinder und Jugendliche. Generell ausgenommen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind (auch in den Ferien). Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (in geschlossenen Räumen in der Warnstufe und im Freien in der Alarmstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (geschlossene Räume in der Alarmstufe) sind Schüler*innen sowie Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Diese Personen müssen in beiden Stufen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Unabhängig von der Stufe gilt nach wie vor die Dokumentation der Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Weitere Details und Hilfestellungen finden Sie auf unserem Corona-Infoportal.

Veröffentlicht unter Reserve, Allgemein, Aktive, AH, Jugend | Kommentar hinterlassen

Spielbericht Aktive: TSV Herbolzheim – SGM Krumme Ebene am Neckar II 0:2 (0:1)

logo Spielbericht der Aktiven vom Sonntag, den 31.10.21
            TSV Herbolzheim – SGM Krumme Ebene am Neckar II    0:2 (0:1)

Auch die Aktive begrüßte daheim die zweite Mannschaft
der SGM Krumme Ebene am Neckar.
Durch die Tabellensituation begann ein Spiel auf Augenhöhe. Leider erwischten den besseren Start die Gäste aus Gundelsheim und erzielten durch einen Fehler in der Defensive in der siebten Minute den Führungstreffer. Unsere Jungs mussten dann dem knappen Rückstand hinterher laufen. Erspielten sich einige gute Möglichkeiten, leider fehlte aber das Quäntchen Glück. Somit blieb es bis zur Pause auch bei dem knappen Rückstand.

Die zweite Hälfte gestaltete sich ähnlich wie die erste. Auch hier gingen die Gäste bereits nach 10 Minuten mit Zwei Tore in Führung. Herbolzheim versuchte dann wiederum ran zu kommen bzw. auszugleichen. Alle Versuche scheiterten entweder an den eigenen Fähigkeiten oder an dem immer besser werdenden Schlussmann der Gäste. So blieb es bei der 0:2 Niederlage. Nach den letzten zwei Siegen musste man heute wieder eine knappe aber verdiente Niederlage hinnehmen. Das bedeutet Mund abputzen und mit neuer Energie in die nächste Partie gehen.

Für die Aktive spielten: M. Höftmann – S. Ruff, D. Brunner, A. Eckert, Ch. Juhas –
R. Schneider, L. Salini, Ch. Engel, Aa. Wagenblast – S. Hoopfhauer, C. Schönig
Es ergänzten: Ch. Fuchs, D. Horch, R. Edinge, E. Schmidt

Veröffentlicht unter Aktive | Kommentar hinterlassen