Spielbericht Aktive Bezirkspokal: TV Flein II – TSV Herbolzheim 5:3 (2:1)

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                  TV Flein II – TSV Herbolzheim    5:3 (2:1)

Nachdem man in der ersten Pokalrunde ein Freilos zugelost bekommen hat ging es in der zweiten Runde gegen den TV Flein II.
Bei sehr heißen Temperaturen startet die Partie sehr zögerlich. Beide Mannschaften tasteten sich ab und ließen die Ball laufen. Herbolzheim ging in der 32. Minute durch Luca per Kopf in Führung. Die Vorlage gab Lamin per Traumflanke. Wenige Minuten später glichen die Gastgeber durch eine geplante Hereingabe aus. Kurz vor der Pause brachte Aaron unsere Elf wieder in Führung.
Den besseren Start erwischte dann die Heimelf und drehte das Spiel innerhalb weniger Minuten. Neuer Spielstand 3:2. Simon brachte uns in Minute 63. wieder ran. Es dauerte allerdings keine fünf Minuten und die Fleiner gingen wieder in Führung. In der 70. Minute machten die Hausherren dann endgültig alles klar. Bis zum Schlusspfiff konnte unsere Elf nichts mehr dagegen setzen und ging durch eine schlechten zweiten Hälfte verdient als Verlierer vom Platz und muss sich in der zweiten Runde bereits aus dem Pokalwettbewerb verabschieden. 

Tore für den TSV erzielten: 0:1 Luca Salini (32.) 1:2 Aaron Wagenblast (43.),
                                                         Simon Hopfhauer 3:3 (63.) 

Für den TSV spielten:
Tor:
Knapp, Jens / Ruf, Mario
Abwehr: Eckert, Andreas / Schumann, Oliver / Wagenblast, Axel / Brunner, Domenic / Lux, Pasxal / Edinge, Ryan
Mittelfeld: Salini, Luca / Schneider, Rafael / Sperker, Christian / Wagenblast, Aaron / Horch, Daniel
Sturm: Sanwo, Lamiu / Hopfhauer, Simon

Vorschau: Am kommenden Sonntag beginnt die neue Saison mit den ersten Punktspielen. Für die Erste geht es nach Heilbronn zu der zweiten Mannschaft der Aramäer Heilbronn. Die Reserve bestreitet ihr erstes Punktspiel gegen Oedheim zwei. Beide Spiele beginnen um 13 Uhr.

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Vorbereitung Saison 21/22 TSV Herbolzheim

logoVorbereitung Saison 21/22 TSV Herbolzheim

Rückblick:

Am 09.07.2021 startete unser TSV endlich wieder in die Vorbereitung mit dem Trainingsauftakt am Freitagabend. Bei einem lockeren Kick begrüßte man den ein oder anderen neuen Alten sowie ein paar Neuzugänge. Bereits am Sonntag darauf fand das erste Freundschaftsspiel gegen den SV Hüffenhardt statt. Dieses Spiel endete 1:1. Weiter ging es mit der ersten Trainingswoche. Trainiert wird in der Vorbereitung immer montags, dienstags und freitags. Das zweite Testspiel fand eine Woche nach dem Ersten statt. Gegner war wie letztes Jahr der SV Hochhausen auch dieses Spiel endete mit einem Remis. Ein Highlight der Vorbereitung war am vergangenen Freitag als die Mannschaft wieder bei Sven Rauhut auf seiner Pundarosa Range zu Gast war. Hier überraschte Sven die Jungs mit einer Kraft-Ausdauer-Einheit durch Möckmühl. Nach einem Tag Erholung fand am Sonntag das Dritte Testspiel gegen den FC Möckmühl statt. Leider war das gar kein guter Tag für unsere Jungs. Möckmühl überrollte unsere Mannschaft und gewann 9:2. Unsere beiden Tore erzielten Aaron und Chris.

Ausblick:

Nächste Woche startet der TSV um Trainer Oli Schumann in die 4. Trainingswoche und am Dienstag gleich mit dem nächsten Freundschaftsspiel gegen die
SGM Höchstberg/Tiefenbach. Spielbeginn ist hier um 19 Uhr.
Dann folgt unser Sommertrainingslager vom 30.07.2021 bis 01.08.2021.
Am 01.08.2021 spielt unser TSV das letzte Vorbereitungspiel gegen die Spvgg Möckmühl bevor es in der 6. Trainingswoche dann in die Saison mit der 1. Pokalrunde am 12.08.2021 startet. Die 2. Runde ist gleich darauf am 15.08.2021.
Das erste Punktspiel findet am 22.08.2021 um 13 Uhr in Heilbronn gegen die
Aramäer Heilbronn II statt.

Auf eure Unterstützung in der kommenden Runde freut sich die Mannschaft.

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Corona-Update Neue CoronaVO: Weitere Lockerungen bei stabiler Inzidenz unter 35

logoCorona-Update Neue CoronaVO:
               Weitere Lockerungen bei stabiler Inzidenz unter 35

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung zum 28. Juni 2021 komplett überarbeitet. Lockerungen oder Verschärfungen sind nun in vier Inzidenzstufen eingeteilt. Diese tragen einerseits dem sich entspannenden Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen.

Die wichtigste Neuerung für den Fußball ist die Möglichkeit, Kabinen und Duschen bereits bei einer Inzidenz unter 35 wieder ohne Tests zu nutzen. Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35 ist im jeweiligen Stadt- oder Landkreis also wieder ein vollständiger Fußballbetrieb, wie wir ihn kennen, möglich. Des Weiteren sieht die neue Corona-Verordnung eine höhere Zuschauerzahl vor: In Stufe 2 (Inzidenz unter 35) sind bis zu 750 Personen erlaubt, in Stufe 1 (Inzidenz unter 10) sogar maximal 1.500. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung Sport entfällt zudem das explizite Verbot, alkoholische Getränke im Rahmen von Sportveranstaltungen auszuschenken und zu konsumieren.

Die Bedeutung der vier Stufen für den Amateursport

In welcher Stufe sich ein Stadt- oder Landkreis befindet, hängt weiterhin von der vom Landesgesundheitsamt ausgewiesenen 7-Tage-Inzidenz ab. Informationen über den Status in Ihrem Stadt- oder Landkreis erfahren Sie über deren Webseiten oder aber direkt über unsere Ampelgrafik, die den Status in allen württembergischen Stadt- und Landkreisen zeigt. Um von einer in eine andere Stufe zu wechseln, muss die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert an fünf Tagen in Folge über bzw. unterschreiten.

  • Inzidenzstufe 4 (7-Tage-Inzidenz über 50):
    • Amateursport ist im Freien mit Gruppen von bis zu 25 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 14 Personen erlaubt. Alle Sportler*innen müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben (3G).
    • Zuschauer: Im Freien maximal 250 Personen, wobei ab einer Zuschauerzahl von 200 Personen auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen ist. Alle Besucher*innen müssen einen 3G-Nachweis haben.
  • Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35):
    • Amateursport ist im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Alle Sportler*innen müssen einen 3G- Nachweis haben.
    • Zuschauer: Im Freien maximal 500 Personen, wobei ab einer Zuschauerzahl von 200 Personen auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen ist. Alle Besucher*innen müssen einen 3G-Nachweis haben.
  • Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 10):
    • Amateursport ist im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein 3G-Nachweis ist nicht erforderlich.
    • Zuschauer: Im Freien maximal 750 Personen oder bis zu 20 Prozent der zugelassenen Kapazität. Ein 3G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. Alternativ bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität, wobei die Teilnahme dann nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises zulässig ist. Ab einer Zuschauerzahl von 200 Personen ist auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen.
  • Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz unter 10):
    • Amateursport im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein 3G- Nachweis ist nicht erforderlich.
    • Zuschauer: Im Freien maximal 1.500 Personen oder bis zu 30 Prozent der zugelassenen Kapazität. Ein 3G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. Alternativ bis zu 60 Prozent der zugelassenen Kapazität, wobei die Teilnahme dann nur mit 3G-Nachweis zulässig ist. Ab einer Zuschauerzahl von 300 Personen ist auch im Freien eine medizinische Maske zu tragen.

Es ist weiterhin Vorsicht geboten

In den vergangenen Wochen haben sich die Infektionszahlen in Baden-Württemberg wie im gesamten Bundesgebiet stark nach unten entwickelt. Die 7-Tage-Inzidenz lag in Baden-Württemberg am 27. Juni 2021 bei nur noch 7,2. Jedoch gilt es trotz der Lockerungsstufen weiter vorsichtig zu sein. Der Infektionsschutz und die Einhaltung der AHA+L-Regeln sind weiterhin ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Pandemie. Für den Trainings- und Spielbetrieb sind weiterhin Hygiene- und ggf. auch Testkonzepte zwingend erforderlich. Die Erfassung der Kontaktdaten aller anwesend Personen ist weiterhin Pflicht.

Auf unserem Corona-Infoportal stellen wir unseren Vereinen diverse Hilfestellungen zur Verfügung. Dort finden sich unter anderem das Muster-Hygienekonzept für den Trainings- und Spielbetrieb in Baden-Württemberg, eine Ampelgrafik mit dem Status in den württembergischen Stadt- und Landkreisen sowie eine umfangreiche Sammlung mit häufigen Fragen und Antworten. Diese Informationen werden laufend aktualisiert.

(Quelle wfv)

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Zurück auf den Platz 3.0 Online-Infoabend: Was ist aktuell im Fußball erlaubt?

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Online-Infoabend: Was ist aktuell im Fußball erlaubt?

Update: Eine Aufzeichnung des Infoabends finden Sie auf unserem YouTube-Kanal.

Die am heutigen Montag in Kraft getretene Corona-Verordnung bietet dem Amateursport in Baden-Württemberg wieder eine Perspektive, auch wenn in einigen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf besteht und die aktuellen Regelungen noch hinter den Erwartungen des organisierten Sports zurückbleiben. So sind ab der Öffnungsstufe 2 wieder Spiele vor bis zu 250 Zuschauer*innen möglich. Allerdings unterliegen alle Spieler*innen sowie Zuschauer*innen ab sechs Jahren einer Testpflicht, sofern sie nicht genesen oder vollständig geimpft sind. Die Testpflicht entfällt erst, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Stadt- oder Landkreis an fünf Tagen in Folge unter 35 liegt.

Eine Hälfte der 28 württembergischen Stadt-/Landkreise befindet sich aktuell noch im Öffnungsschritt 1, die andere bewegt sich im Bereich der Öffnungsstufen 2 oder 3. Als Service für unsere Vereine prüfen wir täglich die Allgemeinverfügungen in allen Stadt-/Landkreisen, eine Übersicht finden Sie hier.

Freundschaftsspiele ab sofort möglich

Freundschaftsspiele können grundsätzlich ab sofort ausgetragen werden, in der Öffnungsstufe 1 allerdings nur im 7 gegen 7 und im 9 gegen 9, ab der Öffnungsstufe 2 dann auch im 11 gegen 11. Zudem besteht die Möglichkeit, Blitzturniere mit maximal vier Mannschaften durchzuführen. Größere Turniere werden bis zu den Sommerferien vorerst nicht genehmigt. Selbstverständlich sind die Vereine dazu verpflichtet, die örtlich geltenden Regelungen zu beachten und umzusetzen. Ein Hygienekonzept sowie die Kontaktdatenerfassung aller beteiligten Personen sind zwingend erforderlich, um den Trainings- und Spielbetrieb aufzunehmen.

Unklarheiten gab es nach Verkündung der Corona-Verordnung am vergangenen Freitag insbesondere noch bei den Testungen von Schüler*innen sowie hinsichtlich der Nutzung von Kabinen und sanitären Anlagen. Diese Lücken schließen die am Wochenende verabschiedeten CoronaVO Sport sowie CoronaVO Schule weitgehend.

Schulen müssen Tests anbieten und bescheinigen

Bereits am Freitag war klar, dass Schüler*innen auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen können, um Trainingsangebote wahrnehmen zu dürfen. Diese Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 60 Stunden (§ 21 Absatz 8 CoronaVO). Erfreulicherweise sieht die neue CoronaVO Schule nun vor, dass Schulen auf Verlangen eine Bescheinigung über das negative Testergebnis einer in ihrer Organisationshoheit durchgeführten Testung unter Angabe des Testdatums und der Uhrzeit ausstellen müssen (§ 21 Absatz 2 CoronaVO). Auch zur Durchführung der Testungen in der eigenen Organisationseinheit sind die Schulen verpflichtet. Allen Schüler*innen bzw. deren Eltern empfehlen wir daher, diesen Rechtsanspruch gegenüber den Schulen auch geltend zu machen.

Zu Hause von den Eltern durchgeführte Selbsttests sind zwar im Grundschulbereich möglich, jedoch berechtigen diese nicht zur Teilnahme am Vereinssport. Um am im Verein organsierten Trainings- oder Spielbetrieb teilzunehmen, muss ein durch die Schule oder von anderer offizieller Stelle bestätigter Nachweis vorliegen. Alternativ besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass eine im Verein mit der Aufgabe betraute Person vor Ort Tests durchführt oder beobachtet und einen Nachweis über das negative Ergebnis ausstellt. Ein Formular zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses finden Sie hier.

Örtliche Behörden entscheiden über die Kabinennutzung

Was die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen betrifft, so ist diese laut CoronaVO Sport gestattet, solange die Sportausübung in geschlossen Räumen erlaubt ist (§ 2 Absatz 4 CoronaVO Sport). Dies ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 11 CoronaVO ab der Öffnungsstufe 2 der Fall. Abseits des Sportbetriebs besteht grundsätzlich die Pflicht, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder Zeit einzuhalten. In geschlossenen Räumen besteht zudem die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass die lokalen Behörden dennoch an der Schließung festhalten können und bitten Sie deshalb darum, sich vor der Öffnung mit diesen in Verbindung zu setzen.

Zurück auf den Platz 3.0 – Infoabend für Vereine

Um unsere Vereine mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und Unklarheiten bestmöglich zu beseitigen, bieten wir am morgigen Dienstag (18.30 Uhr) einen Online-Infoabend an. Eine Teilnahme ist ohne Anmeldungen unter folgendem Link möglich. Im Laufe der ca. einstündigen Veranstaltung werden zunächst die aktuell gültigen Regelungen vorgestellt, anschließend besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Auf unserem Corona-Infoportal finden Sie stets alle aktuellen Informationen zum Trainings- und Spielbetrieb. Unter anderem finden Sie dort:

(Quelle wfv)

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