Unser Sportheim bietet am Freitag & Sonntag wieder Essen zum Mitnehmen an!
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08. Mai 2020 +++ UPDATE CORONA-VIRUS +++
08. Mai 2020 +++ UPDATE CORONA-VIRUS +++
Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter strengen Auflagen möglich
Die neue Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die am kommendem Montag, den 11. Mai 2020 in Kraft tritt, soll alle Sportarten unter freiem Himmel unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben wieder erlauben. Demnach soll auch Fußballtraining zunächst individuell und in Kleingruppen wieder möglich sein.
Für den Wiedereinstieg im Breiten- und Leistungssport im öffentlichen Raum und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien – den „Freiluftsportanlagen“ – hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ein Konzept erarbeitet. So muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Mindestabstand eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, bleibt untersagt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen; bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen. Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen.
Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen. Der Deutsche Fußball-Bund hat einen Leitfaden mit konkreten Trainingsübungen erarbeitet, der allen Vereinen einen Rahmen für die mögliche Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs gibt. Enthalten sind neben verbindlichen Vorgaben auch Tipps und Empfehlungen für die Organisation und Durchführung des Trainings. Ziel ist es, allen Vereinen bestmöglich Hilfestellungen zu geben. Dem Konzept liegen die zehn Leitplanken der Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugrunde.
Besonders wichtig ist jedoch: Der Schutz der Gesundheit und die behördlichen Verfügungsgrundlagen vor Ort stehen über allem. Diese sind für jeden Verein zu beachten, an ihnen muss sich der Sport streng orientieren. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Wir empfehlen daher, mit ihren Behörden vor Ort Kontakt aufzunehmen und das konkrete Konzept zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb abzusprechen.
Matthias Schöck, Präsident des Württembergischen Fußballverbandes, begrüßt die neu gefasste Landesverordnung für den Sport, weist aber gleichzeitig auf die große Verantwortung der Sportler hin:
„Wir freuen uns sehr darüber, dass bald eine vorsichtige Rückkehr auf den Fußballplatz in Form eines Trainingsbetriebes möglich sein wird. Das ist ein erster, kleiner Schritt für den Amateurfußball in Richtung gemeinsames Fußballspielen und den sportlichen Austausch in der Kleingruppe. Klar ist aber auch, dass wir alle dazu aufgefordert sind, mit dieser neuen Situation verantwortungsbewusst umzugehen und die Vorgaben strikt einzuhalten“.
Absage des Vatertagfestes sowie des Neun Meter Turniers!!!
Absage des Vatertagfestes sowie des Neun Meter Turniers!!!
Aufgrund der aktuellen Corona Situation sehen wir uns vom
TSV HERBOLZHEIM leider gezwungen, das alljährlich beliebte Vatertagfest sowie das Neun-Meter Turnier dieses Jahr abzusagen!
Bleibt Gesund
Der Vorstand vom TSV Herbolzheim
+++ UPDATE CORONA-VIRUS +++
+++ UPDATE CORONA-VIRUS +++
20. April 2020
Spielbetrieb: Klarheit erst Anfang Mai
Seit dem 12. März 2020 ruht der Spielbetrieb im württembergischen Amateurfußball aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das öffentliche Leben. Trotz leichter Lockerungen der Beschränkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, wann wieder gespielt werden kann.
Nach den Entscheidungen anderer National- und Landesverbände zum Fortgang des Spielbetriebs gibt es eine verständliche Erwartungshaltung, dass sich auch der wfv zeitnah dazu erklärt, wann und unter welchen Voraussetzungen wieder gespielt wird. Aktuell sehen wir uns dazu aber noch nicht in der Lage, und zwar aus den folgenden Gründen:
- Es gibt kein Szenario, das alle Beteiligten zufrieden stellen wird. Wenn zu den vorab vereinbarten Wettbewerbsbedingungen die Saison 2019/20 nicht zu Ende gespielt werden kann, resultieren daraus zahlreiche rechtliche Fragen. Diese lassen wir derzeit extern prüfen und rechnen mit Ergebnissen im Laufe der Woche. Erst dann wollen wir auf einer gesicherten Grundlage in die inhaltliche Diskussion gehen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns mit allen rechtlichen Argumenten erst gründlich auseinandersetzen wollen und müssen. Sowohl das Haftungsrisiko der Verbände als auch das persönliche der Entscheidungsträger machen dies erforderlich. Vor allem geht es uns aber darum, die Rechtpositionen der Vereine zu wahren. Deshalb ist ein sorgfältiges Vorgehen in dieser wichtigen Frage zwingend.
- Erforderlich ist zudem eine detaillierte Abstimmung über das weitere Vorgehen mit den Trägern der übergeordneten Ligen. Auch dort gibt es noch keine Entscheidungen über den weiteren Saisonverlauf. Wenn wir isoliert vollendete Tatsachen schaffen, die später nicht in Einklang mit denen bspw. der Regionalliga Südwest gebracht werden können, gehen damit erhebliche rechtliche Probleme einher.
- Auch eine Entscheidung über die Aussetzung des Spielbetriebs bis 15. August oder 1. September 2020 wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg, die in der aktuellen Fassung erst am heutigen Tag in Kraft getreten ist, nennt im Moment den 3. Mai 2020 als Datum, bis zu dem es Einschränkungen des öffentlichen Lebens gibt, die auch die Austragung von Fußballspielen unmöglich machen. Eine belastbare Einschätzung, ob danach wieder gespielt werden kann, ist angesichts der dynamischen Entwicklungen nicht möglich. Nach unserer aktuellen Spielordnung dauert das Spieljahr bis 30. Juni 2020. Es erscheint rechtlich problematisch, bereits jetzt unwiderruflich darüber zu entscheiden, bis dahin auch dann nicht mehr zu spielen, sollte es rechtlich wieder möglich werden. Mit einer kompletten Aussetzung des Spielbetriebs und dem pauschalen Ausschluss von Alternativen wie bspw. Geisterspielen, würden wir zudem unsere Möglichkeiten, einen Landespokal-Sieger 2019/20 und damit den Teilnehmer am DFB-Pokal 2020/21 zu ermitteln, ohne zwingende Gründe erheblich einschränken. Dies wollen wir vermeiden.
- Abwarten wollen wir außerdem die Beratungen zwischen Bund und Ministerpräsidenten am 30. April 2020, in deren Rahmen eine gemeinsame Position zum Sport entwickelt werden soll. Erst dann wird Klarheit herrschen, inwieweit das derzeitige Trainings- und Spielverbot im Fußball aufrechterhalten wird.
wfv-Präsident Matthias Schöck: „Auch vor dem Hintergrund ständig neuer Wasserstandsmeldungen hinsichtlich der Fortführung der Saison sind wir gut beraten, einen kühlen Kopf zu bewahren und alle möglichen Alternativen auf die wichtigen Kriterien hin intensiv zu prüfen. Wir haben sehr viele Gespräche geführt, Meinungen eingeholt und Szenarien durchgespielt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir in Baden-Württemberg eine einheitliche Haltung hinsichtlich unserer gemeinsamen Vorgehensweise haben. Uns allen ist bewusst, dass der Fußball eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft spielt, aber im Moment angesichts der gesundheitlichen Herausforderungen in den Hintergrund treten muss.“
Wie geht es weiter?
Sobald uns das beauftragte Rechtsgutachten vorliegt, werden sich unsere Verbandgremien auf dieser Grundlage mit Modellen befassen, ob und ggf. wie die Saison 2019/20 zu Ende gebracht werden kann. In der Folge wollen wir uns dann innerhalb Baden-Württembergs und mit der Regionalliga Südwest abstimmen. Wir gehen davon aus, dass wir dann über die Ergebnisse der Beratungen Anfang Mai informieren können.
Quelle: https://www.wuerttfv.de/











